Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse

Die Alltagsbegleitung Markos hat eine Zulassung der Pflegekassen, erteilt durch die Stadt Leverkusen. Somit können wir unsere erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Töpfe auf die wir als anerkannter Betreuungsdienst zurückgreifen können.


Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 a SGB XI

Als anerkanntes, qualitätsgesichertes Betreuungs- und Entlastungsangebot nach §45 SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.


40% der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades

Umwidmung von bis zu 40% des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.


Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Als weitere Möglichkeit steht die sogenannte „Verhinderungspflege“  bzw. „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ nach §39 SGB XI zur Verfügung. Hier können ab Pflegegrad 2 pro Kalenderjahr Leistungen im Umfang von max. 2.418 EUR abgerufen werden.


Selbstzahler

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch an, die Betreuung oder weitere Leitungen im Rahmen einer Privatliquididation in Anspruch zu nehmen. Uns ist es wichtig, jedes Betreuungsangebot auf den Kunden und seine persönlichen Wünsche zu zuschneiden. Somit ist eine qualitative und erfolgreiche Betreuung sichergestellt.